Waldflächen in der Gemeinde Wardenburg
Allgemeines zu unseren Waldflächen
Gesamtgröße auf dem Gemeindegebiet: ca. 600 ha
Bewirtschaftung der meisten Flächen durch Niedersächsische Landesforsten.
Die Waldflächen der Landesforsten werden nach den Grundsätzen der langfristigen ökologischen Waldentwicklung – kurz LÖWE – bewirtschaftet. So sollen die noch häufig vorkommenden Nadelwälder nach und nach zu naturnahen Mischwäldern umgestaltet werden.
Von Försterei Sandkrug betreute Forstorte: Oberlether Fuhrenkamp, Tüdick, Litteler Fuhrenkamp und ein kleiner Teil des Hegeler Waldes.
Zur Försterei Sandkrug mit einer Gesamtfläche von 2.450 Hektar gehören weiterhin die Forstorte Osenberge und das Barneführer Holz in der Gemeinde Hatten und der Hegeler Wald mit der Döhler Wehe in der Gemeinde Großenkneten.
Forstort Osenberge in Hatten: auf großer Fläche Trinkwasserschutzgebiet mit 19 Brunnen zur Trinkwasserversorgung der Stadt Oldenburg
(„Hatter Sprudel“). Das Forstgebiet Sandkrug ist durch Landschaftsschutzgebietsverordnung geschützt
Naturschutzgebiete
Gemeinde Wardenburg:
flächiges Naturdenkmal “Hoop”, per Verordnung der Unteren Naturschutzbehörde geschützt. Er gilt als Rest des ehemaligen „Harberwaldes“.
Gemeinde Hatten:
Naturschutzgebiet „Barneführer Holz und Schreensmoor“ an der Hunte in unmittelbarer Nähe zum Gemeindegebiet Wardenburgs gelegen, beliebtes Ausflugsziel.
Naturschutzgebiet „Tannersand/Gierenberg“ in den Osenbergen
Gemeinde Großenkneten:
Naturschutzgebiet „Döhler Wehe“; ebenfalls an das Gemeindegebiet Wardenburgs angrenzend
Kleiner Waldknigge der Niedersächsischen Landesforsten
Seien Sie müllfrei im Wald unterwegs und entsorgen sie den Abfall zuhause.
• Checken Sie sich und Ihre Kinder abends auf Zecken.
• Nehmen Sie Rücksicht auf andere Waldbesucher.
• Radfahrer bleiben auf den Wegen und geben Fußgängern Vorrang
• Kein Mountainbiken abseits der Wege
• Reiter sind nur auf festen Fahrwegen unterwegs
• Kein Feuer oder Rauchen vom 1.3. bis 31.10. jeden Jahres.
• In Naturschutzgebieten herrscht ganzjährig Wegegebot und Leinenpflicht
• In allen anderen Wäldern bleiben Hunde vom 1.4. bis 15.7. j. J. an der Leine
• Stören Sie den Jäger nicht auf dem Hochsitz. Hochsitze sind nicht für die allgemeine Benutzung gedacht.
• Haben Sie Verständnis für Waldarbeiten, betreten Sie keinen Holzeinschlag im Wald – Lebensgefahr
• (Blüten)Pflanzen bleiben am besten im Wald,
• Nie auf Holzstapel klettern, sich bewegende Hölzer können gefährlich werden.
• Wenn Sie sich über Dinge im Wald ärgern – geben Sie dem Förster oder Waldbesitzer die Chance den Sinn seines Tuns zu erläutern.
• Achten Sie auf Gefahrenstellen – ein Wald ist kein betreuter Park. Das gilt besonders nach Stürmen.
Habitatbaum
Oft findet man im Wald einen Habitatbaum. Was bedeutet diese Kennzeichnung?
Ein Habitatbaum im Wald: ist als Biotopbaum gekennzeichneter, geschützter Bäume, der besondere Lebensräume für Lebewesen anbieten z.B Horstbäume für baumbrütende Vogelarten oder Bäume mit Spechthöhlen für verschiedene Höhlenbewohner (Spechte, Hohltaube, Dohle, Hornissen.